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   LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18   

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LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18 (https://dejure.org/2019,16716)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.2019 - L 3 VE 6/18 (https://dejure.org/2019,16716)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - L 3 VE 6/18 (https://dejure.org/2019,16716)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    Der abgesenkte Beweismaßstab gilt unter anderem bei fehlenden Zeugen (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urt. v. 15. Dez. 2016, B 9 V 3/15 R, juris-Rn. 30 mwN).

    Dieser Beweismaßstab gilt auch, wenn wie bei dem angeschuldigten Angriff vor der Harzreise der Familie unmittelbare Zeugen fehlen (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urt. v. 15. Dez. 2016, B 9 V 3/15 R, juris-Rn. 30 mwN).

    Glaubhaft gemacht ist ein Vorgang bereits dann, wenn seine überwiegende Wahrscheinlichkeit dargetan ist, das heißt, die gute Möglichkeit besteht, dass er sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (s. zu diesem Beweismaßstab etwa BSG, Urt. v. 15. Dez. 2016, B 9 V 3/15 R, juris-Rn. 28 mwN).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    a. Wie bereits das Sozialgericht herausgearbeitet hat, werden Schädigungen, die von einem zur Tatzeit anerkannten elterlichen Züchtigungsrecht gedeckt waren, nicht von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG erfasst (BSG, Urt. v. 17. April 2013, B 9 V 1/12 R, juris-Rn. 38).

    Derartige Gutachten beziehen sich ausschließlich darauf, ob der Erlebnishintergrund, vor dem eine Aussage gemacht wird, sich in der Wachwirklichkeit befindet, oder ob er dem Bereich der Träume, Halluzinationen oder Vorstellungen entstammt (vgl. dazu und zum Folgenden BSG, Urt. v. 17. April 2013, B 9 V 1/12 R, juris-Rn. 44 ff. mwN).

    Eine ablehnende Haltung ihres Vaters und der Zeugin J. würde für sich genommen aber keinen tätlichen Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG begründen (s. dazu, dass es selbst bei schweren seelischen Misshandlungen an der erforderlichen unmittelbar gegen den Körper des Geschädigten gerichteten Tätlichkeit fehlt, BSG, Urt. v. 17. April 2013, B 9 V 1/12 R, juris-Rn. 36 f.).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 2/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung - Glaubwürdigkeitsprüfung von

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    Das ergibt sich aus §§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 398 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO), der im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren zumindest entsprechend anwendbar ist (BSG Urt. v. 21. Okt. 1998, B 9 VG 2/97 R, juris-Rn. 15; Urt. v. 5. Sept. 2006, B 7a AL 78/06 B, juris-Rn. 6).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 78/06 B

    Notwendigkeit der Wiederholung von Zeugenvernehmungen im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    Das ergibt sich aus §§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 Satz 1 SGG in Verbindung mit § 398 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO), der im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren zumindest entsprechend anwendbar ist (BSG Urt. v. 21. Okt. 1998, B 9 VG 2/97 R, juris-Rn. 15; Urt. v. 5. Sept. 2006, B 7a AL 78/06 B, juris-Rn. 6).
  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 605/86

    stabiler Wasserschlauch - § 223 StGB, Züchtigungsrecht, § 1631 Abs. 2 BGB aF

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    Die Grenzen der damit weiterhin anerkannten elterlichen Züchtigungsbefugnis waren in Einzelfall unter Würdigung aller objektiven und subjektiven Umstände des Tatgeschehens zu ermitteln (BGH Beschl. v. 24. Nov. 1986, 4 StR 605/86, juris-Rn. 4; das vorgenannte BSG-Urteil nimmt ausdrücklich auf diese Entscheidung Bezug).
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    Daraus ergibt sich zugleich, dass erstinstanzliche Beweisaufnahmen auch im Berufungsrechtszug verwertet werden dürfen (so ausdrücklich BSG, Urt. v. 18. Febr. 1988, 6 RKa 24/87, juris-Rn. 16).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Hamburg, 14.05.2019 - L 3 VE 6/18
    Darunter ist grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen, wobei in aller Regel die Angriffshandlung den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (st. Rspr., vgl. etwa BSG, Urt. v. 29. April 2010, B 9 VG 1/09 R, juris-Rn. 25 mwN).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.07.2022 - L 2 VG 50/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Opferentschädigung

    Nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen können Eigenerinnerungen in der Regel nicht vor dem vierten oder fünften Lebensjahr entstehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2019 - L 3 VE 6/18-; LSG Hessen, Urteil vom 26. Juni 2014 - L 1 VE 30/10-).
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